Mietbedingungen
Allgemein
1. Wir vermieten ausschließlich zu unseren Mietbedingungen für Baumaschinen.
2. Reinigungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3. Jeder Ausfall oder Schaden am Mietgegenstand muss unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.
4. Die Anzahlung wird vom Endbetrag abgebucht.
5. Bei nicht Bezahlung der Anzahlung vor Mietbeginn wird die mietvereinbahrung beendet.
6. Die Mietzeit zwischen Mietpark Heczko und den Mieter beginnt an dem festgelegten Zeitpunkt im Mietformular. Und endet ebenfalls am angegebenen Zeitpunkt der im Mietformular festgelegt ist.
7. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen und abzugeben. Nimmt / Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann Mietpark Heczko nach masgabe der gesetzlichen Vorschriften vom vertrag zurücktreten bzw. den vertrag auch mit sofortiger wirkend kundigen und dem Mietgegenstand anderweitig vermieten.
8. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die ruckgabe.
9. Die von Mieter geschuldete miete bestimmt sich als Kalendertagesmiete, auf der Grundlage des jeweils festgelegten Mietpreises im Mietformular.
10. Jeder angefangene Tag wird mit einem Tagessatz berechnet.
11. Der Mieter muss nach Beendigung seiner Arbeit sofort den Vermieter telefonisch informieren, um weitere Tageskosten zu vermeiden, Telefonate nach 17:00 Uhr - 50 € Zuzahlung.
12. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden von Mietpark Heczko auf eigene Kosten beseitigt. Die Mietzeit verlängert sich um den Zeitraum zwischen Meldung und Behebung des Mangels.
13. Der Mieter ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb des Mietgegenstandes verantwortlich. Er darf den Mietgegenstand ausschließlich ordnungsgemäß, bestimmungsgemäß und verkehrsüblich benutzen und muss diesen fach- und sachgerecht warten und die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme lesen. Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich mit den von Mietpark Heczko zur Verfügung gestellten Anbaugeräten und Zubehör einsetzen.
14. Instandsetzung und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch Mietpark Heczko.
15. Kraftstoffe sowie Fahrer stellt der Mieter. Die Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert und eine festgestellte Fehlmenge berechnet.
16. Eine Betankung des Mietgegenstandes mit Biokraftstoff, Rapsöl und Heizöl ist nicht zulässig, es sei denn, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine entsprechende Beimischung zum normalen Kraftstoff erfolgt.
17. Der Mieter haftet von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des jeweiligen Mietgegenstandes im Sinne der Ziffer IV. für jeden Schaden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Des Weiteren haftet der Mieter für etwaige aus einem solchen Schaden resultierende Folgeschäden von Mietpark Heczko, insbesondere Abschleppkosten, Sachverstandgengebühren, Mietausfall sowie anteilige Verwaltungskosten.
18. Der Mieter hat den Mietgegenstand sicher aufzubewahren und soweit möglich vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme, zu schützen und zu sichern (Obhutspflicht). Die Obhutspflicht gilt bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes.
19. Mit der Unterschrift des Mietformulars bestätigt der Mieter das er eine gründliche Einweisung an der gemieteten Baumaschine bekommen hat.
20. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.